Artikel 13 der EU ist zurück, und es ist schlimmer denn je. Wie ich im vergangenen Monat berichtet habe, haben sich die nationalen Regierungen am 18. Januar 2019 nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt zu Artikel 11 - auch als Linksteuer bekannt - und Artikel 13 geeinigt, in dem Online-Plattformen Upload-Filter verwendet werden müssen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, bevor dies geschieht.
Ich dachte ehrlich, wir müssten uns keine Sorgen mehr machen, zumindest vorerst. Aber ich hätte mich nicht mehr geirrt haben können.
Artikel 13 ist wieder in voller Kraft, und es ist viel schlimmer als je zuvor.
Wenn sowohl Artikel 11 als auch Artikel 13 von den meisten EU-Mitgliedstaaten genehmigt werden, weiß ich wirklich nicht, wie Unternehmen mit Internetplattformen umgehen können.
Artikel 11 und 13
Mein persönliches Problem mit Artikel 11 ist, dass es im Wesentlichen dazu führen würde, dass Online-Plattformen entweder (a) ihre Produktangebote einschränken, (b) wesentlich begrenzte Webversionen für europäische Nutzer erstellen oder (c) einfach alle europäischen IP-Adressen blockieren würden.
Außerdem ist es nicht so, als hätten wir das in der Vergangenheit nicht gesehen. Ein ähnlicher Schritt wurde von Spanien vor ein paar Jahren versucht.
Willst du wissen, was passiert ist? Laut dem Guardian:
„Google schließt Google News in Spanien und entfernt spanische Medien aus dem Dienst nach einer Reihe mit der Regierung des Landes über neue Gesetze zum Schutz lokaler Verlage, die von der Suchfirma verlangt, für die Nutzung ihrer Inhalte zu bezahlen.“
Dies ist kein ideales Szenario und es nützt niemandem.
Andererseits würde Artikel 13 im Wesentlichen dazu führen, dass Internetplattformen, die „große Mengen“ von Benutzern hochgeladenen Inhalten hosten, das Nutzerverhalten überwachen und ihre Beiträge filtern, um Urheberrechtsverletzungen zu identifizieren und zu verhindern.
Im Wesentlichen haften YouTube- oder Medium-ähnliche Plattformen für Urheberrechtsverletzungen.
Auf Wiedersehen Internet (wie wir es wissen)!
Eine neue Vereinbarung
Ein Kompromiss zwischen Frankreich und Deutschland in Bezug auf Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie wird vom Europäischen Rat sehr wahrscheinlich angenommen, und seine endgültigen Trilogverhandlungen werden diese Woche stattfinden. Die einzige verbleibende Chance, sie zu besiegen, wird dann bei einer Schlussabstimmung durch alle Abgeordneten im März oder April sein.
Es scheint, dass der letzte Trilog (mit den Gesetzgebern des Europäischen Parlaments, Vertretern der EU-Länder und Kommissionsbeamten) verschoben wurde, weil Frankreich und Deutschland, beide Unterstützer von Upload-Filtern, in ihrer Reichweite nicht übereinstimmten.
Es scheint jedoch, dass beide Länder jetzt Bedingungen vereinbart haben, wie beide Artikel erfolgreich umgesetzt werden können.
Eine neue Reihe von Bedingungen
Der jetzt vereinbarte deutsch-französische Kompromiss bedeutet, dass Artikel 13 auf alle gewinnorientierten Plattformen anwendbar ist und dass Upload-Filter installiert werden müssen, es sei denn, ein Dienst erfüllt alle drei der folgenden Kriterien:
Verfügbar für die Öffentlichkeit für weniger als 3 Jahre
Jahresumsatz unter 10 Mio. €
Weniger als 5 Millionen einmalige monatliche Besucher
Meiner persönlichen Meinung nach macht das wenig Sinn, da die meisten Online-Plattformen leicht unter eine dieser drei Kategorien fallen, nämlich die erste. Es gibt auch eine Menge Plattformen, die ich kenne, einschließlich meines eigenen Start-ups, die drei Jahre alt oder sogar älter sind und wenig Einnahmen oder monatliche Besucher haben. Dennoch müssen diese Online-Plattformen nach Ansicht der EU jetzt Benutzerfilter enthalten.
Wenn beide Artikel genehmigt werden, können wir uns sicher vom Internet verabschieden, wie wir es kennen.
Ich hoffe nur, dass wir alle zusammen kommen und etwas tun können, um diese Gräueltaten zu stoppen.
Disclaimer: The views and opinions expressed by the author should not be considered as financial advice. We do not give advice on financial products.